Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wie muss der Gefahrzettel (Label) nach ADR farblich korrekt gestaltet sein?

Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen.Bem. In bestimmten Fällen sind die Gefahrzettel in Absatz 5.2.2.2.2 mit einer gestrichelten äusseren Linie gemäss Absatz 5.2.2.2.1.1 dargestellt. Diese ist nicht erforderlich, wenn der Gefahrzettel auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht ist."Konkret zum Gefahrzettel Nr. 9 ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 5779

Ist nach ADR eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel Marine Pollutant im ADR zulässig?

Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte die zusätzli ...

Stand: 06.05.2019

Dialog: 2631

Muss bei einem Transport gem. 1.1.3.6 ADR (< 1000 Punkte) ein Beförderungspapier erstellt und mitgeführt werden?

),                                             Sondervorschrift S2 (1),                                             Sondervorschrift S4,                                             Sondervorschrift S5,                                             Sondervorschriften S14 bis S21 und                                             Sondervorschrift S24 des Kapitels 8.5; – Teil 9. In dem Absatz 1.1.3.6.2 wird der Abschnitt 5.4.0 nicht genannt und somit ...

Stand: 02.01.2017

Dialog: 27358