Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171

Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

ist. Die Beförderung in PKW-Kombi darf nur ausnahmsweise und kurzzeitig erfolgen. Da die Lüftungsmaßnahmen nur im Fahrbetrieb wirksam sind, dürfen sich Flüssiggasflaschen nur während der Fahrt im Fahrzeug befinden. Die Flaschen dürfen erst unmittelbar vor Fahrtantritt in das Fahrzeug verladen werden. Unmittelbar nach der Beförderung sind die Flaschen zu entladen."Auf die Empfehlungen der EIGA - European Industrial ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356

Welche Be- und Entlüftung müssen Fahrzeuge haben, mit denen Kleinstmengen an Gas- und Sauerstoffflaschen sowie Kältemittel transportiert werden?

nach Abschnitt 7.5.11 ADR/RID zugeordnet ist, sollen in offenen oder belüfteten Fahrzeugen/Wagen oder Containern befördert werden. Die Wörter „wenn dies nicht möglich ist“ in Satz 2 der Sondervorschrift CV/CW 36 sind so zu verstehen, dass hinsichtlich eines konkreten Beförderungsvorgangs von dieser Anforderung nur abgewichen werden darf, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre. 7-13.2.S ...

Stand: 12.12.2023

Dialog: 3071

Müssen Dienstfahrzeuge eines Sanitätsunternehmens, welche auch Sauerstoffflaschen zum Kunden bringen, mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein?

Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 42173