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Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

sind. PKW sind insbesondere aus ladungs- und lüftungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht für die Beförderung von Flüssiggasflaschen geeignet. Bei der Beförderung in PKW Kombi kann ausreichende Belüftung vorliegen, wenn • diese Fahrzeuge bereits durch ihre Bauart mit ausreichenden Lüftungsöffnungen ausgestattet sind, • das Lüftungsgebläse auf Außenluftzufuhr und höchste Stufe eingeschaltet ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356

Wann gelten Fahrzeuge als belüftet im Sinne der GGVSEB?

Fahrzeugen (z. B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert, kann ausreichende Lüftung durch mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm², von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden. Im Betrieb ist darauf zu achten, dass die Lüftungsöffnungen frei und funktionsfähig sind. PKW sind insbesondere aus ladungs- und lüftungstechnischen Gründen ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 5171

Welche Be- und Entlüftung müssen Fahrzeuge haben, mit denen Kleinstmengen an Gas- und Sauerstoffflaschen sowie Kältemittel transportiert werden?

anzubringen ist. Darüber hinaus sind die beteiligten Personen über die möglichen Gefahren im Rahmen der Unterweisung nach Kapitel 1.3 bzw. Abschnitt 8.2.3 ADR zu informieren."Hinweis:Auf die DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern" möchten wir ebenso hinweisen, wie auf die "Sicherheitshinweise Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" des Industriegaseverbandes. ...

Stand: 12.12.2023

Dialog: 3071

Müssen Dienstfahrzeuge eines Sanitätsunternehmens, welche auch Sauerstoffflaschen zum Kunden bringen, mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein?

mit einer orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sind nach Kapitel 1.3 zu unterweisen.Es ist ein Feuerlöscher nach den Vorgaben der Unterabschnitte 8.1.4.2 bis 8.1.4.5 mitzuführen."8.1.4.2 Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 42173