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Kann ich beim Transport von Gefahrstoffen zur Baustelle auch dann die Handwerkerregelung anwenden, wenn sich die Baustelle im Ausland befindet?

Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen ...

Stand: 15.01.2015

Dialog: 22886

Wie können wir leere Wasserstoffflaschen zu einem nahegelegenen Händler transportieren und befüllt wieder abholen?

Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch oder für Freizeit ...

Stand: 20.08.2014

Dialog: 8893

Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

von Sammelladungen verstanden werden. Für den Begriff „zeitweilig“ nennt das Gefahrgutbeförderungsgesetz keine Befristung. Damit wird den unterschiedlichen tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung getragen: Der Umschlag in Häfen, auf Flughäfen und Containerbahnhöfen erfordert Zeit. Anschlüsse zu anderen Verkehrsmitteln sind nicht immer sofort gegeben oder können sich verzögern.Auch Sonn- und Feiertage, Stärke ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

folgende Erläuterungen:"Zu § 20 Pflichten des Empfängers20.1 Nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a der GGVSEB ist der Empfänger verpflichtet, die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern. „Zwingende Gründe“ liegen z. B. nicht vor, wenn zur Vermeidung einer Lagerhaltung, Anlieferungen vor der Einfahrt in das Betriebsgelände für längere Zeit im öffentlichen Verkehrsraum warten.20.2 ...

Stand: 18.08.2021

Dialog: 42511