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Ist für Personen, die einen Sicherheitsplan für den Umgang mit Chlorgas erstellen eine Sicherungsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i.V.m. Sicherheitsüberprüfungsverordnung (SÜFV) erforderlich?

Ja siehe hierzu § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV). Dort ist nachzulesen:"Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr[...]3 die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben:a)Sicherungspläne ...

Stand: 18.08.2025

Dialog: 44156

Muss mein Kfz beim Transport von Spraydosen mit einer Belüftung versehen werden?

. Schutzkappen),– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe.".Dies bedeutet, wenn die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) in Anspruch genommen wird, müssen die Regelungen des ADR, wie z. B. Mitführen eines Feuerlöschers, Beförderungspapier etc. nicht eingehalten werden.Hinweise:Bei Spraydosen handelt es sich um Druckgaspackungen mit der UN Nummer 1950. Für diese gilt ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 43467

Gibt es für den Transport von akkubetriebenen Lüftern (UN3481) in Dienstfahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung?

werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...

Stand: 30.01.2019

Dialog: 42571

Gilt die Freistellung der höchstens 60 Liter des Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR nur, wenn die beförderte Menge für das Fahrzeug verwendet wird?

durch Landwirte für die eigene Verwendung oder – Lithiumbatterien (Ersatzbatterien), die zum Betrieb seiner Maschinen und Geräte benötigt werden (siehe auch Nummer 1-4.5 der RSEB), sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt."Sollten die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) nicht in Anspruch genommen werden können, dann besteht die Möglichkeit ...

Stand: 08.01.2024

Dialog: 43133

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