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Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen und Umki ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328

Muss ein Hersteller die Konformitätserklärung ändern, wenn sie eine diesbzgl. EG-Richtlinie ändert?

- Test-Information 14 - EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weisen wir hin. ...

Stand: 17.01.2023

Dialog: 24004

Wenn ich im Rahmen der CE-Konformitätserklärung eine harmonisierte Typ-C-Norm heranziehe bzw. anwende, diese aber nicht in Gänze einhalte, darf ich die harmonisierte Norm dann überhaupt in die Konformitätserklärung einbringen?

auch die Art und Weise, wie mit den nicht abgedeckten wesentlichen Anforderungen umgegangen wird, in den technischen Unterlagen dokumentiert werden."Fazit:Sie können die harmonisierte Norm auf der Konformitätserklärung nennen, müssen aber in den technischen Unterlagen zur Maschine genau beschreiben, welche Teile der Norm Sie nicht erfüllen und wie Sie trotzdem die Sicherheitsanforderungen erfüllen.""": ...

Stand: 17.10.2023

Dialog: 42858