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Liegt die Entscheidung, ob eine Maschine als "vollständige" oder "unvollständige" Maschine in Verkehr gebracht wird allein beim Hersteller/Inverkehrbringer der Maschine?

verbunden, so stellt dies keine unvollständige Maschine im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der MRL dar.Bevor eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird oder die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die Maschine der 9. ProdSV i. V. m. der MRL entsprechen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, etc.).Hinweis:Die für den Hersteller der Maschine zuständige Behörde sollte darüber ...

Stand: 11.02.2015

Dialog: 23065

Kann eine Gruppe von Maschinen als Einzelmaschine betrachtet werden und muss demnach eine Einbauerklärung abgegeben werden?

Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...

Stand: 25.05.2021

Dialog: 43534

Eine neue Werkzeugmaschine (Bj. 2010) soll zur Beseitigung der Kühlschmierstoff-Emissionen an eine vorhandene Absaug-/Filteranlage (Bj. 2000) angeschlossen werden. Welche Auswirkungen bestehen?

. Wird hierauf verzichtet, da die Maschine z.B. an eine vorhandene Absaugung, die ggf. als Sicherheitsbauteil in den Verkehr gebracht wurde, angeschlossen werden soll, so handelt es sich dann um eine unvollständige Maschine im Sinne Art. 2 g) RL 2006/42/EG, für die das Verfahren nach Art. 13 anzuwenden ist. In diesem Fall sind vom Hersteller eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung mitzuliefern.3 ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 12432

Wie ist bei der Konformitätsbetrachtung eines Motorprüfstands vorzugehen?

ist. Angenommen, diese sorgt für ein sicheres Funktionieren der schließlich „vollständigen“ Maschine „Prüfstand“, wäre sie bei der Konformitätsbewertung auf jeden Fall mit einzubeziehen.Eine unvollständige Maschine ist per Definition in Art. 2 Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie aber nur dazu bestimmt, nach der Montage mit anderen Komponenten eine „vollständige“ Maschine zu bilden. Das heißt ...

Stand: 06.02.2022

Dialog: 43632