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Wer muss bei eingeführten Maschinen die Konformitätserklärung unterzeichnen?

Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 3403

Ist bei der Konformitätserklärung eine Beschränkung auf gewisse Positionen ohne Namensnennungen ("vertreten durch Geschäftsführer, Technischen Leiter" etc.) sinnvoll, möglich oder überflüssig?

Abschnitt A Absatz 10 der Richtlinie zur rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung. Hierbei handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Person. Im Leitfaden zur MaschRL ist im § 383 „Inhalt der EG- Konformitätserklärung“ folgende Erläuterung enthalten. "Die Identität der Person, die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21199

Darf auf der EG-Konformitätserklärung von 2014 der neue Firmenname angegeben werden?

dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person."Weitere Erläuterungen sind im § 383 „Inhalt der EG-Konformitätserklärung" des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" enthalten.Zudem finden Sie Informationen im „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)" (u. a. Abschnitte 4.4 ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 43992