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Maschinenrichtlinie: Anbringen der CE-Kennzeichnung ausschließlich auf der Verpackung der Maschine oder den Begleitpapieren

NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 823

Muss ein im Auftrag hergestelltes Arbeitsmittel eine CE Kennzeichnung, eine Bedienungsanleitung und/oder eine Herstellerkennzeichnung haben?

Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall ...

Stand: 17.04.2013

Dialog: 18337

Wie sind Einzelmaschinen, die zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt sind, zu kennzeichnen? Wo sind die Dokumente aufzubewahren?

dem Interpretationspapier gilt:„Besteht ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechnischer Zusammenhang, liegt eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der MRL vor. Diese muss insgesamt die Anforderungen der MRL erfüllen."Der Anlagenbauer bezieht die Einzelmaschinen, die für sich betrachtet der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, und fügt sie zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammen. Er wird damit ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 5690

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