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An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

), besteht lediglich für die zuständige Überwachungsbehörde die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Mängeln den Rückruf eines Produktes behördlich anzuordnen.Einem solchen Rückruf steht jedoch möglicherweise die o.a. Verpflichtung des Arbeitgebers nach der BetrSichV entgegen, den Arbeitnehmern nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.Bei ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

sehr schwer gekennzeichnet werden kann (z.B. einzeln verkaufte Schrauben oder Nägel). Die „Gefahr“, die von einem solchen Produkt ausgehen könnte, steht möglicherweise in keinem Verhältnis mehr zu dem Aufwand, jedes Produkt einzeln zu Kennzeichnen (z.B. durch einen Aufkleber). Es muss also seitens des Herstellers abgewogen werden, in welchem Verhältnis eine mögliche Gefahr durch das Produkt ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836