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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Unterliegen temporär betriebene Grundwasserreinigungsanlagen dem Produktsicherheitsgesetz??

werden. Dies sind die Gewerbeaufsichtsämter, die Ämter für Arbeitsschutz oder in NRW die Bezirksregierungen. ...

Stand: 02.06.2016

Dialog: 13612

Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

- und Beratungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen, dass Ihnen bei der Planung und Durchführung ganzheitlicher und präventionsorientierter Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und Qualifizierung, sowie den Themenfeldern Demografischer Wandel, Mobbing, Berufsrückkehr und Chemikaliensicherheit (REACh), eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte.Eine Begründung, warum Kunstwerke ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463