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Kann man als Händler eines ATEX-Produktes, dass man unter eigenem Namen vertreiben will, auf die vorhandene Baumusterprüfbescheinigung des Herstellers verweisen oder benötigt man eine eigene Bescheinigung?

durch eine Marktüberwachungsbehörde überprüft werden und z.B. die Baumusterprüfbescheinigung nicht auf den Händler - jetzt neuen Hersteller - ausgestellt worden sein, sondern noch auf den originären Hersteller, wäre dies ein Mangel und das Produkt dürfte so nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 42254

Könnte man dem Verwender von PSA die Inhalte der gemäß Verordnung (EU) 2016/425 Anhang II, Nr. 1.4. erforderlichen Informationsbroschüre mittels eines Bildschirms am Ausgabeautomaten zur Verfügung stellen?

, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 42736

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

wenn die Maschine nicht in den Verkehr gebracht, sondern „nur“ als Eigenmaschine (für die Verwendung durch Beschäftigte im eigenen Unternehmen) verwendet würde, so gilt dennoch die 9. ProdSV, da es dann hier zu der Inbetriebnahme kommen würde.Der Betreiber wird damit zum Hersteller einer Maschine. Die auswechselbare Ausrüstung wäre hier Bestandteil der Maschine. Der Hersteller hat u. a. im Rahmen seiner ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Dürfen im Rahmen einer vom Arbeitgeber veranstalteten Warentauschbörse auch alte, ungeprüfte Elektrogeräte getauscht bzw. verschenkt werden?

Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...

Stand: 03.12.2012

Dialog: 17469