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Behält eine Baumusterprüfbescheinigung ihre Gültigkeit, wenn eine neue ATEX-Richtlinie erlassen wird?

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 42174

Darf eine unvollständige Maschine für den Einsatz in einem explosionsgefährdeten Bereich mit einem CE-Zeichen für die ATEX-Konformität in Verkehr gebracht werden?

Anforderungen zur Vermeidung von Gefahren infolge von explosionsgefährdeten Bereichen, wohingegen die Maschinenrichtlinie selbst nur sehr allgemeine Anforderungen zum Schutz vor Explosionen enthält (Anhang I Punkt 1.5.7 der Maschinenrichtlinie). In Bezug auf den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen hat die Richtlinie 94/9/EG Vorrang und ist anzuwenden. Somit können Geräte, die der Richtlinie 94 ...

Stand: 10.12.2017

Dialog: 11659

Kann man als Händler eines ATEX-Produktes, dass man unter eigenem Namen vertreiben will, auf die vorhandene Baumusterprüfbescheinigung des Herstellers verweisen oder benötigt man eine eigene Bescheinigung?

Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 42254