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Könnte man dem Verwender von PSA die Inhalte der gemäß Verordnung (EU) 2016/425 Anhang II, Nr. 1.4. erforderlichen Informationsbroschüre mittels eines Bildschirms am Ausgabeautomaten zur Verfügung stellen?

, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Der Verwender der PSA ist kein Adressat der VO(EU) 2016/425. Das zur Verfügung stellen durch den AG an den AN ist auch keine Bereitstellung auf dem Markt. Hierfür kommen die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV, zur Anwendung.Denkbar wäre, als Hersteller zusätzlich zur schriftlichen Informationsbroschüre, eine elektronische Variante ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 42736

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

(„Grundmaschine“ mit CE)Der Käufer/ Verwender des Produktes verwendet die auswechselbare Ausrüstung so, wie bzw. wofür das Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Die „Grundmaschine“ ist bereits eine in den Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Maschine.Die Verwendung durch den Käufer ist nicht Bestandteil der Produktsicherheit, jedoch Bestandteil des Arbeitsschutzregelwerkes. Hier ist § 5 Abs. 3 ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634

Ist nach der Maschinenrichtlinie ein Dokumentationsbevollmächtigter zu bestellen?

-Konformitätserklärung genannte Maschine verlangen kann und dass die Behörde im konkreten Einzelfall möglichst schnell an die benötigten Informationen gelangt.Hinweis:Der Verwender, der sich eine Maschine für den "Eigengebrauch" herstellt, ist nach Artikel 2i der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Hersteller im Sinne dieser Richtlinie. D.h. er hat die selben Verpflichtungen, wie ein Hersteller, der eine Maschine herstellt ...

Stand: 17.12.2020

Dialog: 11239