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Wann ist bei einer veränderten Anlage eine Risikobeurteilung zu erstellen?

Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt, ist im jeweili ...

Stand: 21.02.2023

Dialog: 4799

Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1.    Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine nach wie v ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318

Welche Vorgaben sind bei einem Produkt einzuhalten, welches rein für Versuchszwecke gebaut wird?

Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen, die Erstell ...

Stand: 29.08.2018

Dialog: 42419