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Rechercheergebnisse

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Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen?

Entsprechend § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes.Ob ein maßangefertigter Gehörschutz erforderlich bzw. geeignet ist, kann nur auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermit ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 43706

Kann bei sicherer Benutzung von individuell angepasstem Gehörschutz auf zusätzliche Gehörschutzmittel verzichtet werden?

Ob Gehörschutz-Otoplastiken als alleiniges Gehörschutzmittel ausreichen, ist von den jeweiligen Otoplastiken und der Lärmbelastung abhängig. In der TRLV "Lärm" Teil 3 "Lärmschutzmaßnahmen" wird unter Nummer 6.2.3 zu Gehörschutz-Otoplastiken ausgeführt:"(1) Gehörschutz-Otoplastiken sind zu empfehlen, wenn− Kapselgehörschützer ungeeignet sind und andere Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden,− au ...

Stand: 21.10.2024

Dialog: 42439

Spezielle Sicherheitsschuhe für Mitarbeiter mit einem verkürzten Bein?

durch die Erhöhung des Absatzes gegenüber dem geprüften Baumuster verändert worden ist, muss für den neu zugerichteten Sicherheitsschuh eine Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Ansonsten darf dieser nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht werden.Werden bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen nach der Änderung nicht mehr sicher erfüllt - im vorliegenden Fall z. B. die geforderte ...

Stand: 17.02.2022

Dialog: 2161