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Wer bezahlt orthopädische Schuhzurichtungen bei Arbeitsschutzschuhen?

Unter Anhang 2 Nr. 4.2.2 und Nr. 5 der DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ wird ausgeführt, dass orthopädische Sicherheits- und Schutzschuhe leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen sind. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation, nämlich den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 4295

Muss ich meinen Beschäftigten angepassten Gehörschutz (wie z. B. Otoplastik) bezahlen?

ist gesetzlich nicht vorgesehen.Was ist zu tun, wenn Gehörschutz-Otoplastiken verloren gehen?Kontaktieren Sie den Vorgesetzten, so dass über den Hersteller oder Vertreiber Ersatz beschafft werden kann." ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 43706

Spezielle Sicherheitsschuhe für Mitarbeiter mit einem verkürzten Bein?

den Anteil, der auf die normalen Sicherheitsschuhe entfallen würde, selbst zu tragen. Die restlichen Kosten werden dann von den Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Dies sind in erster Linie die Träger der gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit. Dies können aber auch die Hauptfürsorgestellen oder die Träger der Sozialhilfe sein. Näheres hierzu: Anhang ...

Stand: 17.02.2022

Dialog: 2161