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Wie wird das Datum für die nächste Prüfung elektrischer Betriebsmittel festgelegt?

Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43894

Welche rechtlichen bzw herstellerseitigen Vorgaben gibt es beim Prüfen eines Sicherheitsschrankes?

. nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durchzuführen. Nach den Vorschriften der ArbStättV hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). ...

Stand: 25.07.2022

Dialog: 43683

Welcher Prüfpflicht unterliegt ein Sicherheitsschrank?

. nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durchzuführen. Nach den Vorschriften der ArbStättV hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen (§ 4 Abs. 3 ArbStättV). ...

Stand: 31.08.2023

Dialog: 43689

Ist es möglich, die Prüffrist von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln über die Maximalfrist (z. B. für Bürogeräte 2 Jahre) hinaus zu verlängern?

".Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Als Maß für die ausreichende Bemessung von Prüffristen für elektrische Arbeitsmittel kann die festgestellte Abweichung vom Sollwert herangezogen ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 44134