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Ist die Kettenkarteikarte für eine Anschlagkette nach dem Verschrotten der Kette noch aufzubewahren?

werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten.  ...

Stand: 18.04.2017

Dialog: 6787

Wie verhalte ich mich als Prüfer bzw. befähigte Person richtig, wenn ich die elektrische Sicherheit geprüft habe, aber zum Beispiel noch Druckprüfungen, zu denen ich nicht befähigt bin, ausstehen. Darf ich jetzt eine Prüfplakette verkleben auf dem Gerät?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige prüfungsrel ...

Stand: 09.06.2020

Dialog: 43188

Sind wir verpflichtet, jedes Hebeband/Seil in eine Art Kataster aufzunehmen, um die Prüfung zu dokumentieren?

auch die Durchführung von Prüfungen der Arbeitsmittel nach § 14 Abs. 2 BetrSichV, die den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist nach § 4 Abs. 4 BetrSichV dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, für die in § 14 und im Abschnitt 3 BetrSichV Prüfungen vorgeschrieben sind, von den Beschäftigten nur verwendet werden, wenn die Prüfungen dieser Arbeitsmittel durchgeführt ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 43994