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Wer ist beim Überlassen bzw. Verleih von Arbeitsmitteln an Fremdfirmen für diese Arbeitsmittel (Flurförderzeuge, Hallenkrane) verantwortlich?

Arbeitsmittels ausdrücklich zugestimmt haben muss..Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 11448

Dürfen Arbeitsmittel, in diesem Fall Leitern, genutzt werden, auch wenn sie noch nicht innerbetrieblich geprüft worden sind?

Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...

Stand: 13.01.2021

Dialog: 43441

Muss man zur Bedienung von Freischneidern in der Grünpflege einen Lehrgang besuchen?

sind Verantwortung und Kompetenzen der Beteiligten eindeutig zu definieren und schriftlich festzuhalten, z. B. die Erlaubnis, genau bestimmte Tätigkeiten durchzuführen, wie– Tätigkeiten, bei denen eine erhöhte mechanische Gefährdung besteht (z. B. Lasten anschlagen),– besondere Betriebsarten wählen (z. B. Einrichtbetrieb),– Maschinen einrichten, Störungen beseitigen, Alarm quittieren oder– Freigeben ...

Stand: 13.06.2022

Dialog: 21409