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Sind nur explosionsgefährdete Bereiche, in denen Zonen definiert sind, zu kennzeichnen, oder generell alle Bereiche, in denen es zur Bildung einer g.e.A. kommen kann?

Ein explosionsgefährdeter Bereich ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter § 2 „Begriffsbestimmungen“ Nr.14 wie auch in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 in Kap. 2.2 „Explosionsgefährdete Bereiche“ Nr.1 als ein Gefahrenbereich definiert, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In der TRGS 720 wird unter Kap. 2.2 Nr. 1 ergänzend ausgeführt ...

Stand: 11.03.2020

Dialog: 43084

Wie sollte eine Betriebsanweisung für einen Ex-Bereich aussehen?

) Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung,3. Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind." (§ 14 Abs. 1 GefstoffV).Informationen zu Betriebsanweisungen und deren Gliederung liefert die Technische Regel für Gefahrstoffe ...

Stand: 30.03.2018

Dialog: 15921