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Müssen auch bereits nach ATEX gekennzeichnete explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel alle 3 Jahre geprüft werden?

Die ATEX-Kennzeichnung auf einem explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel sagt aus, dass dieses in einem vom Anlagenbetreiber als Ex-Zone eingestuften Bereich betrieben werden darf und vom Hersteller zu diesem Zweck in Verkehr gebracht wurde. Je nach Gerätekategorie benötigen Betriebsmittel für den Einsatz in Ex-Zonen eine EG-Baumusterprüfung oder eine Konformitätserklärung ...

Stand: 24.09.2019

Dialog: 16284

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

, die nicht nach der RL 2014/34/EU (früher RL 94/9/EG) in Verkehr gebracht worden sind. Die Erklärung für die 3jährige Prüffrist ergibt sich aus Nr. 5.2 Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV: "Zusätzlich zur Prüfung nach Nummer 5.1 Satz 1 sind Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077

Wie müssen Maschinen mit Konformität nach Maschinenrichtlinie, aber ohne ATEX-Konformität geprüft werden?

. Die Explosionsgefährdung, die von der Maschine selbst ausgeht oder innerhalb dieser vorhanden ist oder durch Gase, Flüssigkeiten, Staub, Dämpfe oder andere von der Maschine freigesetzte oder von dieser verwendete Stoffe hervorgerufen wird, wird durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt. (...) Ein Maschinenhersteller kann bereits nach der ATEX-Richtlinie in Verkehr gebrachte Geräte, Schutzsysteme oder Komponenten ...

Stand: 02.08.2025

Dialog: 44168