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Gibt es eine Zusammenfassung über Anforderungen an Druckluftanlagen für den Betreiber?

. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...

Stand: 15.03.2016

Dialog: 26164

Müssen in einer Bearbeitungsmaschine vorhandene Druckbehälter hinsichtlich der Betreiberpflichten einzeln oder in Summe betrachtet werden?

- Prüfung von Arbeitsmitteln - zu beachten. Für die nicht überwachungsbedürftigen Arbeitsmittel gibt es keine Höchstfristen für wiederkehrende Prüfungen - die Fristen können vom Arbeitgeber aufgrund von Betriebserfahrungen unter Beachtung der Herstellerempfehlungen festgelegt werden. ...

Stand: 11.11.2016

Dialog: 27850

Sind Wasser- und Ölkühler von Verdichtern nach Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 4 wie Druckanlagen zu behandeln?

eine überwachungsbedürftige Anlage, so entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, die Druckanlage als Arbeitsmittel prüfen zu lassen. Hierbei ist § 14 BetrSichV - Prüfung von Arbeitsmitteln - zu beachten. Die Fristen können vom Arbeitgeber unter Beachtung der Herstellerempfehlungen und aufgrund von Betriebserfahrungen eigenverantwortlich festgelegt werden. ...

Stand: 12.05.2017

Dialog: 29204