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Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt PxV ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

Entleeren“ gilt für die Vermeidung von und für den Schutz vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Druckgasbehälter sind hier u. a. als „ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU bzw. der ODV“ definiert. Im vorliegenden Fall liegt ein „Bereithalten“, als auch ein „Entleeren“ gemäß der Begriffsbestimmungen der Nummer 2 der TRBS 3145 vor. Laut ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774