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Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

bestimmten ortsbeweglichen Druckgeräte gilt.In der Anlage 1 wird auf die Richtlinie 2010/35/EU sowie das Kapitel 6.2. ADR verwiesen. Alle dort genannten Druckgefäße fallen unter die Bestimmungen der ODV. Im Kapitel 6.2. ADR wird dann wiederum auf die Verpackungsanweisung P 200 verwiesen.In dieser finden sich konkretere Angaben zu den Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen. Die Länge der Fristen zwischen ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

2010/35/EU für Prüfung und Verwendung entsprechen. Damit gelten dann die Prüfanforderungen des ADR- Regelwerks.In das ANKA brauchen nur solche überwachungsbedürftige Anlagen eingetragen zu werden, für die eine ZÜS- Prüfpflicht besteht. Sofern die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden dürfen, ist also keine Meldung erforderlich. ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. P ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711