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Was ist mit Zwischenprodukt im Sinne von REACH gemeint?

) – transportiertes isoliertes Zwischenprodukt sorgfältig in der rechtlichen Relevanz zu unterscheiden. Nach Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c – Anwendung – unterliegen nichtisolierte Zwischenprodukte nicht der REACH-Verordnung, d.h. auch bei Überschreiten der Mengenschwellen bestehen keine Registrierungs-, Bewertungs- (Evaluierungs-) und Zulassungspflichten aufgrund der REACH-Verordnung. Nach Artikel 2 Nr. 8 – Anwendung ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 4689

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt (sofern der registrierte Stoff gefährlich ist) benennen. Unabhängig von REACH ist es jedem Unternehmen freigestellt, im Internet oder sonstigen Verkaufsinformationen anzugeben, welche Stoffe bzw. Inhaltsstoffe bereits registriert sind. Im Hinblick auf die Frage, für welche Anwendung ein Stoff registriert wurde, ist eine Veröffentlichung in der Datenbank der EU-Agentur ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828