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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

werden soll. Aus der Vorregistrierung ergibt sich aber keine Verpflichtung zur Registrierung. Nicht erkennen können Sie, ob Ihr Vorlieferant registriert. Dies können Sie nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erfahren. Hierbei ist auch zu klären, ob ihre Anwendung über die vom Hersteller eingereichten Expositionsszenarien mit abgedeckt ist; wenn nicht, können Sie mit dem Hersteller dies einvernehmlich klären oder aber selber ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

" sich der Stoff der Kandidatenliste befindet. Ferner müssen alle Informationen mitgeteilt werden, die aufgrund des Vorliegens dieser Stoffe notwendig sind, um die sichere Verwendung zu gewährleisten.Die Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen wurden entsprechend angepasst. ("Leitlinie zu Stoffen in Erzeugnissen", 4. Auflage, Helsinki, European ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281