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Müssen Endprodukte aus Naturstoffen, die im Verarbeitungsprozess mit Säuren oder Laugen behandelt werden, angemeldet werden?

Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4868

Müssen auch natürliche Stoffe (hier: Guarkernmehl) registriert werden? Muss ein Endprodukt mit 85% Naturstoff angemeldet werden?

Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4869

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

an. Um Doppelarbeit zu vermeiden, auch doppelte Tierversuche, werden alle Hersteller und Importeure eines Stoffes in ein "SIEF" = Substance Information Exchange Forum zusammengeführt. Diese sollten dann in einem Konsortium die Registrierung durchführen. Opt out Kriterien, um am Konsortium nicht teilzunehmen sind gegeben, siehe Artikel 11, Absatz 3. Fehlende Studien und die Kosten für die Bewertung ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864