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Rechercheergebnisse

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Wie verhalten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Anfragen unserer Lieferanten oder Kunden zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen?

Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend den Emp ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4893

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

bei der Behörde einzureichen. Nach dem OSOR-Prinzip (= "one substance, one registration") besteht allerdings die grundsätzliche Pflicht, dass große, mittlere und kleine Hersteller den gleichen Stoff gemeinsam anmelden. Ihre Kunden sollten daher die in Rede stehenden Stoffe (Cl2, ClO2 und O3) unter REACH zuerst einmal vorregistrieren lassen. Vorregistrierungen, genauer gesagt nachträgliche Vorregistrierungen ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909