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REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

) von der Registrierung unter REACH ausgenommen. Stellen Sie das Polymer selber her oder importieren Sie ein Polymer, müssen Sie darauf achten, dass das Monomer, aus dem das Polymer hergestellt ist, registriert ist. D.h. Sie müssen das Monomer entweder selber registrieren oder darauf achten, dass Ihr Polymerlieferant Ihnen die Registriernummer des Monomers liefert (via Sicherheitsdatenblatt). Ansonsten ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

) und nicht um die gezielte Herstellung des Neutralisationsproduktes. Für die Ausnahme von der Registrierungspflicht spricht z. B.:-      das Neutralisationsprodukt wird anschließend nicht isoliert oder aus der entstandenen Mischung entfernt;-      das entstandene Neutralisationsprodukt wird nicht als solches vermarktet;-      die Produktinformationen (Sicherheitsdatenblatt, technische Produktinformation ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786