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Rechercheergebnisse

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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender (…);12. Inverkehrbringen: Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;14. Händler:            Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800