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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

es sich bei den Abnehmern nicht um die breite Öffentlichkeit handelt (Art. 31 REACH-VO)).Auf ggf. darüber hinaus bestehende Pflichten zum Schutz von Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sei an der Stelle ebenfalls hingewiesen. ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

- oder Mitteilungspflichten nach REACH. Er wird aber zum nachgeschalteten Anwender dieser Stoffe. Es sind daher die Verwendungsbedingungen bei der Reinigung zu erfassen und zu beschreiben, um sie gegebenenfalls (über die Kunden und deren Lieferanten) als registrierte Verwendungen definieren zu können (Art. 37 Abs. 2).Wenn es sich bei den Verschmutzungen definitionsgemäß um Abfall handelt und die Reinigung der Erzeugnisse ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202