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Schulungspflicht Diisocyanate: Im Anhang XVII Nr. 74 der REACH-VO sind Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

Unter Nummer 74 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) fallen sämtliche Diisocyanate der Form O=C=N-R-N=C=O.R steht hierbei für eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit in beliebiger Länge.Methylendiphenyldiisocyanat erfüllt hierbei die o. g. Anforderungen. In diesem Fall steht die Methylendiphenyl-Einheit für R und stellt eine aromatische ...

Stand: 28.08.2023

Dialog: 43816

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

als solche durch den Gebrauch nicht verändert werden, entstehen keine neuen Erzeugnisse und somit auch keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse im Besitz des Ausleihers (= Mutterkonzern) verbleiben oder nicht, denn die REACH-Verordnung spricht von „Inverkehrbringen“ (Definition: siehe Art. 3 Nr. 12), und Verleihen erfüllt diese ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691