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Rechercheergebnisse

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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) dürfen ab „(…) 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

(nicht die Herstellung eines neuen Stoffes) mit von anderen Herstellern und/oder Importeuren bezogenen Stoffen, sind diese nach REACH registriert und erfolgt die Verwendung ausschließlich im Rahmen der von den Herstellern/Importeuren vorgegebenen Verwendungs- und Expositionsszenarien, sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich. Werden die Stoffe/Zubereitungen außerhalb der von den Herstellern/Importeuren ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691