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Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

  . In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

Selbstbestimmung der Betroffenen geschützt.   In bestimmten Fällen kann die Verschwiegenheitspflicht des Arztes entfallen, so z.B. bei einem ausdrücklich erteilten Einverständnis durch den Betroffenen-dies ist der häufigste Fall. Des weiteren wird teilweise eine konkludente (stillschweigende, mutmaßliche) Einwilligung vorausgesetzt (z.B. Weitergabe von Informationen an den Rettungsdienst in einem Notfall). Zudem ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436