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Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

Zu der Thematik Fahrerlaubnis und arbeitsmedizinische Vorsorge können wir Ihnen folgende Informationen geben: Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt.   Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Darf ein Mitarbeiter entgegen einem ärztlichem Attest auf eigenen Wunsch an seinem staubbelasteten Arbeitsplatz weiterarbeiten?

Gefährdungsbeurteilung mit den gemeinsam festgelegten resultierenden Maßnahmen empfehlen wir schriftlich zu dokumentieren.Ob sie den Mitarbeiter an dem beschriebenen Arbeitsplatz einsetzen können, ggf. auf eigenen Wunsch des Mitarbeiters, können wir von hier nicht beantworten. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, um diese Frage gemeinsam ...

Stand: 21.06.2015

Dialog: 13944