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Ist für das Plakat "Erste Hilfe" eine bestimmte Größe vorgeschrieben?

-001 wird noch folgendes konkretisiert:"Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.Als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe steht insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42269

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

für einen Unfall im Betrieb eines Versicherten bei der Durchsetzung seiner Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1 A1) lässt offen, in welcher Form die Erfassung der zu dokumentierenden Daten zu erfolgen hat. Es steht dem Unternehmer frei, ob er die Dokumentation in einem Verbandbuch, dem Verbandblock ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007

Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten. In der konkretisierenden DGUV Regel 100-001 ist erläutert, dass als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung steht. Die notwendigen Angaben sind stets aktuell zu halten, z. B ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073