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Unterliegt das Verbandbuch dem Datenschutz und/oder der ärztlichen Schweigepflicht?

für nicht automatisierte Dateien sind Verbandbuch oder Meldeblock; die elektronische Datei benötigt eine Datenverarbeitungsanlage. Jede Datenverarbeitung, unabhängig vom Zweck, fällt unter das Bundesdatenschutzgesetz; ausgenommen sind lediglich persönliche und familiäre Tätigkeiten.(...)Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln, d. h. Verbandbuch oder Meldeblock sind vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen ...

Stand: 12.09.2024

Dialog: 4038

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

vornimmt oder sie im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung speichert. Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das "Verbandbuch” (BGI/GUV-I 511-1 511-1) oder der "Meldeblock” (BGI/GUV-I 511-3) verwendet werden." Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 4 der  DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention" (bisher: BGV A 1) hat der Unternehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinzuwirken ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007

Ist für das Plakat "Erste Hilfe" eine bestimmte Größe vorgeschrieben?

-001 wird noch folgendes konkretisiert:"Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.Als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe steht insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung ...

Stand: 23.04.2018

Dialog: 42269