Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Muss die Bestellung sowie die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern dokumentiert werden?

, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 13717

Wie werden Alarmierungs-Apps für Ersthelfer, Brandschutz- und Evakuierungshelfer von Ihnen gesehen?

„nora“ können Notrufe abgesetzt werden. Der Standort des Smartphones kann dabei übermittelt werden.Öffentliche Warnung: Behörden/Institutionen warnen Smartphone-Nutzer/innen in einem betroffenen Gebiet vor Schadensereignissen, beispielsweise durch die Warnapp „nina“ oder Unwetterwarn-Apps.Grundsätzlich können Erste-Hilfe-Apps nicht die vorgeschriebene Ausbildung und Bestellung von Ersthelfenden ...

Stand: 03.11.2025

Dialog: 44197

In welchen zeitlichen Abständen ist die erforderliche Fortbildung in der Ersten Hilfe und das regelmäßige Training in der Herz-Lungen-Wiederbelebung entsprechend DGUV Regel 103-011 zu absolvieren?

an einem Erste-Hilfe-Lehrgang wird in diesen Fällen notwendig sein. Eine Benennung als Ersthelfer oder Ersthelferin im Betrieb ist dann erst nach erneuter Ausbildung möglich." (Hervorh. durch KomNet) Hinweise:Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen.Dabei soll er sich von der Fachkraft ...

Stand: 05.05.2021

Dialog: 13823