Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wird eine Erlaubnis benötigt, wenn in der Film-Abschlussarbeit an der Hochschule für Medien ein Kind eine Rolle übernehmen soll?

Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 14413

Wer ist verantwortlich für Arbeitsschutzmaßnamen bei Auszubildenden, die in überbetrieblichen Ausbildungsstellen mit Gefahrstoffen umgehen?

Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach sind Beschäftig ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4033

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen für Kinder und Jugendliche bei Handwerksarbeiten (Umgang mit elektr. Beriebsmittel) in einem Sommerlager beachtet werden?

der Betreuer vor Ort zu sehen. Dabei ist der Betreuer verpflichtet, selbst keine Gefahrenquellen zu schaffen sowie erkannte Gefahrenquellen zu unterbinden, wo ihm dies selbst auf einfache Art und Weise möglich ist. Von Gefahrenquellen, auf deren Eintritt oder Bestand der Betreuer keinen Einfluß hat, sind die Aufsichtsbedürftigen entweder fernzuhalten (Verbote), zu warnen oder es sind ihnen Hinweise ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 8042

Darf bei volljährigen Auszubildenden die gleitende Arbeitszeit geändert werden?

/Arbeitnehmer) keine ausdrückliche Vereinbarung über Dauer und Lage der Arbeitszeit getroffen, ergibt die Auslegung des mutmaßlichen Willens der Parteien (§ 157 BGB) im Zweifel, dass die betriebsübliche Arbeitszeit, erforderlichenfalls auch die orts- bzw. branchenübliche Arbeitzeit, als vereinbart anzusehen ist. Im Rahmen der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit kann der Arbeitgeber - vorbehaltlich ...

Stand: 01.09.2023

Dialog: 1073