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Wie ist der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während Raucherpausen auf der Baustelle geregelt?

"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür ...

Stand: 23.05.2025

Dialog: 9659

Ist ein Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert, wenn er während der Arbeit eine kleine Kochnische/Teeküche aufsucht, um sich z.B. einen Kaffee zu holen?

einer Arbeitspause sind grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten, da sie dem privaten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind. Die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf ...

Stand: 12.08.2024

Dialog: 12942

Wenn man als Privatperson zu einem Autounfall im öffentlichen Straßenverkehr als Ersthelfer hinzukommt und dabei einen eigenen Unfall hätte, im Rahmen der Ersthelfertätigkeit, wäre dies dann auch ein Unfall, der von den Unfallkassen bezahlt wird?

oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen, zum Beispiel:beim Versuch, einen Einbrecher festzuhaltenvon einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, beispielsweise von einem Polizeibeamten.Was leisten wir?Wer bei einer Hilfeleistung verunglückt, ist über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert. Ist ein Unfall ...

Stand: 15.11.2023

Dialog: 43850

Wenn ein versicherter Arbeitnehmer verunfallt, besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer zuvor Alkohol getrunken hat, z.B. bei einem Arbeitsessen?

können."In der DGUV Regel 100-001 wird dazu unter Nr. 3.1.2 erläuternd ausgeführt:"Wirkung und Nachwirkung von Alkohol und anderen DrogenDie Vorgaben betreffen insoweit auch den Bereich der persönlichen Lebensführung des Versicherten, sofern die Auswirkungen des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen während der Freizeit in die Arbeitszeit hineinreichen. Häufig wird die über den akuten Rauschzustand hinausgehende ...

Stand: 15.02.2024

Dialog: 9335