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Gibt es einen Unterschied zwischen Bestellung und Beauftragung?

einer Bestellung und einer Beauftragung ist, dass diese in der Regel schriftlich vorzunehmen ist.Wesentlich ist auch, dass- eine wirksame Willenserklärung vorliegt- die bestellten, beauftragten oder benannten Personen hinreichend qualifiziert sind und- der Arbeitgeber die nötigen organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, dass diese Personen ihren Aufgaben nachkommen können.Hinweise:Eine Bestellung ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 13226

Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

, daß die DGUV V52 "Krane" weiter anzuwenden ist. Dort ist im § 36 "Personentransport" im Absatz 4 geregelt:  "Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Wie müssen interne Protokolle von sicherheitstechnischen Begehungen unterzeichnet werden?

: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (bzw. die in § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach dem ArbSchG obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.  ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 21173