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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

Die für Krane anzuwendenden Vorschriften befinden sich im Umbruch. Seit 2015 fallen Krane unter die Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.:Siehe hierzu auch die Stellungnahme der DGUV, Fachbereich Holz und Metall unter http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/sachgebiete/huett_walz_giesserei/documents/stellungnahme_betrsichv_uvvkrane.pdf . Dieser Veröffentlichung ist zu entnehmen ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Hubwerke müssen nicht in allen Fällen auf die verbleibende Nutzungsdauer geprüft werden. Im Einzelnen ist zu beachten: Sowohl Krane (hier: Containerkrane) als auch Winden, Hub- und Zuggeräte müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden (siehe § 26 DGUV Vorschrift 52 ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610

Wann ist ein "Erlaubnisschein" bei Arbeiten in Schächten, z.B. von abwassertechnischen Anlagen, notwendig?

ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume im Sinne dieser Regel.Falls das Auftreten besonderer Gefährdungen (s. u.) nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind beispielsweise auch als enge Räume anzusehen:•Tanktassen•Gruben•Schächte•Kanäle•Schiffsräume•Waagengruben•Hohlräume von Bauwerken und Maschinen•Kastenträger von Brücken und Kranen•Naben, Rotorblätter und Spinner ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 43579