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Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich de ...

Stand: 31.05.2024

Dialog: 42189

Sind Schülerfirmen aus Sicht des Arbeitsschutzes Arbeitgeber?

/innen im Sinne des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Tätigkeiten von Angestellten werden zudem ebenfalls vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer unterliegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.Die in den v. g. Rechtsverordnungen und Regelwerken geforderten Schutzmaßnahmen und Unterweisungspflichten als auch die Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 13309

Welche Arbeitsschutzregelungen sind bei Betriebssportgemeinschaften zu erfüllen? Wer ist verantwortlich?

der Arbeitgeber die betriebssportlichen Aktivitäten nicht entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes bewerten. Hier ist zwischen dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) eine klare Trennlinie zu ziehen.Schaut man sich nun die Unfallverhütungsvorschriften verschiedener Berufsgenossenschaften (BGen ...

Stand: 30.01.2018

Dialog: 5990