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Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

der BetrSichV . Fitnessgeräte fallen unter das Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) (Verbraucherprodukte nach § 2 Nr. 25 ProdSG). Hier können sich Prüfverpflichtungen aus der Gebrauchsanleitung des Gerätes durch den Hersteller ergeben.Eine Unterweisung hinsichtlich der Nutzung der Fitnessgeräte wird in jedem Fall empfohlen. Die Frage, inwieweit Beschäftigte alleine den Fitnessbereich nutzen dürfen ...

Stand: 31.05.2024

Dialog: 42189

Welche Arbeitsschutzregelungen sind bei Betriebssportgemeinschaften zu erfüllen? Wer ist verantwortlich?

, in denen doch eigentlich Selbstverständlichkeiten stehen wie z. B. Sicht- und Funktionsprüfung der Geräte, des Hallenbodens usw. Man könnte auch noch von selbst auf sinnige Dinge kommen wie: Aufbauanleitung beachten, Geräte erklären, Hilfestellung leisten, keine Übungen durchführen, die für die Teilnehmer nicht angemessen sind.Zusammenfassend: Es muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...

Stand: 30.01.2018

Dialog: 5990

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

).   Die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer ist grundsätzlich nach § 23 DGUV Vorschrift 54 gefordert (Ausnahmen siehe § 23 Abs. 5 DGUV Vorschrift 54).   Gemäß § 37 „Übergangs- und Ausführungsbestimmungen“ Abs. 5 DGUV Vorschrift 54 gelten § 23 Abs. 4 und 5 sowie § 35a erst ab 1. April 1995. Für Geräte, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, gilt ergänzend § 37 Abs.5 Nr. 1 ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610