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Gibt es einen Unterschied zwischen Bestellung und Beauftragung?

, DGUV Regel 100-001). Gemäß DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" benannt. Für die Benennung (als Ersthelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Ersthelfer in der Regel schriftlich benannt.Mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten werden Personen beauftragt (§ 13 Arbeitsschutzgesetz, § 13 DGUV Vorschrift 1).Kennzeichen ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 13226

Wie müssen interne Protokolle von sicherheitstechnischen Begehungen unterzeichnet werden?

: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (bzw. die in § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach dem ArbSchG obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.  ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 21173

Müssen bei einem Vorgesetztenwechsel alle aushängenden Betriebsanweisungen neu erstellt und vom neuen Vorgesetzten unterschrieben werden?

werden, ist es unerheblich, ob die Personen wechseln, die die Betriebsanweisung ursprünglich unterschrieben bzw. bekannt gemacht haben. Verantwortlich für die Bereitstellung und Verwendung von Betriebsanweisungen bleibt der Arbeitgeber und die nach § 13 Arbeitsschutzgesetz genannten Personen.  Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (www.dguv.de/publikationen) weisen wir hin. ...

Stand: 18.02.2016

Dialog: 25952