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Wer muss die Nutzung bei der BG anzeigen, wenn das Personeneaufnahmemittel von der Kranfirma und der Mitarbeiter im Korb von einer anderen Firma gestellt wird?

ist die Mitteilung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Beförderung erforderlich. Der Unternehmer hat die mitgeteilten sicherheitstechnischen Maßnahmen durchzuführen." In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 ist folgendes nachzulesen: "Diese Forderung beinhaltet auch eine Mitteilung an andere Berufsgenossenschaften, falls deren Versicherte in die Personenbeförderung einbezogen werden. Geeignete ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 28447

Nutzungsdauer und Prüfintervalle von Hubwerken

Hubwerke müssen nicht in allen Fällen auf die verbleibende Nutzungsdauer geprüft werden. Im Einzelnen ist zu beachten: Sowohl Krane (hier: Containerkrane) als auch Winden, Hub- und Zuggeräte müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden (siehe § 26 DGUV Vorschrift 52).   Die Erm ...

Stand: 21.02.2017

Dialog: 28610

Worin besteht der Unterschied zwischen Unternehmer (vgl. Regelwerke der Berufsgenossenschaften) und dem Arbeitgeber (den Begriff verwendet der Gesetzgeber)?

- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Unfallverhütung und der Schutz der Arbeitnehmer. In Deutschland wird der Arbeitsschutz "dual" ("Zwei-Säulen-System") überwacht bzw. beaufsichtigt.Ein Bestandteil dieses "Dualen Systems" ist der "Staatliche Arbeitsschutz", der in der Verfassung verankert ist. Der Staatliche Arbeitsschutz wird je nach Bundesland von unterschiedlichen Verwaltungen überwacht ...

Stand: 05.02.2022

Dialog: 17567