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Muss ich für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, auch wenn sie nicht zu eigentlichen Aufgaben von Beschäftigten gehört?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...

Stand: 16.06.2025

Dialog: 44123

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