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Kann ein Arbeitgeber seinen Führungskräften vorgeben, in welcher Form die Gefährdungsbeurteilungen zu machen sind?

für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...

Stand: 23.11.2015

Dialog: 25348

Muss für die Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung bestehen oder gilt hier das Prinzip der "wissenden Person", die sich durch ihre erworbenen Fähigkeiten selbst schützen muss?

Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren nicht. Da ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 19402

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Müssen Monteursfahrzeuge mit Sommer- bzw. Winterreifen ausgerüstet werden oder reichen sog. Ganzjahresreifen?

Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die1.die in Anhang II Nummer 2.2 ...

Stand: 31.10.2020

Dialog: 14770