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Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführt?

Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...

Stand: 05.11.2019

Dialog: 42907

Wann muss nach dem neuen Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

der Mutterschutz berücksichtigt werden muss, unabhängig davon, ob eine schwangere oder stillende Frau dort tätig ist. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 18/8963 vom 28.06.2016) wird hierzu u.a. ausgeführt:"Satz 1 stellt klar, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG ermitteln muss, welche Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer mutterschutzsensibel ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30852

Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

auf die Exekutive.Als Beispiel für § 25 Abs. 1 ArbSchG kann dabei z.B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) herangezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Verordnung im Sinne des § 18 ArbSchG. In § 22 BetrSichV sind zahlreiche Ordnungswidrigkeiten aufgelistet. Dabei verweist § 22 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV für alle folgenden Ordnungswidrigkeiten auf § 25 Abs.1 ArbSchG zurück. Dort heißt es ist § 22 Nr. 1 ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625